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| Praktische Tätigkeit, mindestens 1.800 Stunden
Die Praktische Tätigkeit dient dem Erwerb praktischer Erfahrung in der Behandlung von Störungen mit Krankheitswert.
Die Praktische Tätigkeit umfasst
- mindestens 1.200 Stunden an einer psychiatrisch-klinischen Einrichtung ("Psychiatrie-Jahr").
Der Ausbildungsteilnehmer ist während der Praktischen Tätigkeit an der
Diagnostik und Behandlung von mindestens 30 Patienten zu beteiligen.
- mindestens 600 Stunden an einer Einrichtung der psychotherapeutischen
oder psychosomatischen Versorgung (z.B. Klinikambulanzen, Lehrpraxen).
Die
Praktische Tätigkeit ist an einer der im Anhang angeführten klinisch
psychiatrischen Einrichtungen bzw. Ambulanzen und Lehrpraxen zu
absolvieren. Die Vergabe der Plätze erfolgt in Absprache zwischen
der Ausbildungsleitung, der TeilnehmerIn und der
LeiterIn der psychiatrisch-klinischen Einrichtung bzw.
Lehrpraxis.
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