Praktische Tätigkeit, mindestens 1.800 Stunden

Die Praktische Tätigkeit dient dem Erwerb praktischer Erfahrung in der Behandlung von Störungen mit Krankheitswert.

Die Praktische Tätigkeit umfasst
  • mindestens 1.200 Stunden an einer psychiatrisch-klinischen Einrichtung ("Psychiatrie-Jahr"). Der Ausbildungsteilnehmer ist während der Praktischen Tätigkeit an der Diagnostik und Behandlung von mindestens 30 Patienten zu beteiligen.
  • mindestens 600 Stunden an einer Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung (z.B. Klinikambulanzen, Lehrpraxen).
Die Praktische Tätigkeit ist an einer der im Anhang angeführten klinisch psychiatrischen Einrichtungen bzw. Ambulanzen und Lehrpraxen zu absolvieren.
Die Vergabe der Plätze erfolgt in Absprache zwischen der Ausbildungsleitung, der TeilnehmerIn und der LeiterIn der psychiatrisch-klinischen Einrichtung bzw. Lehrpraxis.