Selbsterfahrung, mindestens 120 Stunden

Die Selbsterfahrung in der verhaltenstherapeutischen Ausbildung umfasst mindestens 120 Stunden, davon mindestens 15 Stunden in Einzelsupervision. Gegenstand der Selbsterfahrung sind Reflexion oder Modifikation persönlicher Voraussetzungen für das therapeutische Erleben und Handeln unter Einbeziehung biographischer Aspekte sowie bedeutsamer Aspekte des Erlebens und Handelns in therapeutischen Beziehungen und der persönlichen Entwicklung im Ausbildungsverlauf.

Anmerkung: Bisherige außerhalb des Curriculums vollzogene Selbsterfahrung kann nicht anerkannt werden.