WELCHE PRÜFUNGEN MÜSSEN ABSOLVIERT WERDEN?

1. Interne Zwischenprüfung

Zur Klärung fachlicher Voraussetzungen der einzelnen AusbildungskandidatIinnen ist eine interne Zwischenprüfung vorgesehen. Die Zwischenprüfung findet im Rahmen einer Veranstaltung nach dem ersten Drittel der Theoretischen Ausbildung statt. Details hierzu sind in der "Prüfungsordnung für die interne Zwischenprüfung" des CIP Bamberg festgelegt. Eine erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die eigenständige Durchführung von Behandlungen unter Supervision an einer der Ambulanzen oder Lehrpraxen des CIP Bamberg.


2. Abschlussprüfung

2.1 Antrag auf Zulassung zur Prüfung bei der zuständigen Landesbehörde

Die staatliche Prüfung findet pro Jahr an zwei Prüfungsterminen (Frühjahr und Herbst) statt. Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind mit den erforderlichen Unterlagen etwa 10 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin bei der Bezirksregierung Unterfranken einzureichen. Die mündliche Prüfung wird etwa drei Wochen nach der schriftlichen Prüfung durchgeführt.
Es müssen folgende Nachweise vorliegen:
  • Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde
  • Diplomzeugnis
  • Bescheinigung über Ausbildungsteilnahme
  • Zwei Prüfungsfälle
Informationen zu den Terminen, zum Gegenstandskatalog und zu Beispielaufgaben:
» www.impp.de

2.2 Staatliche Prüfung bei der zuständigen Landesbehörde
  • Schriftliche Prüfung von 120 Minuten Dauer
  • Mündliche Prüfung, davon 30 Minuten Einzelprüfung und 30 Minuten Gruppenprüfung pro Prüfling
Die Prüfungskommission besteht aus:
  • einem Psychologischen Psychotherapeuten
    (anerkannter Supervisor) als Vorsitzenden
  • mindestens zwei weiteren Psychologischen Psychotherapeuten, einer davon anerkannter Supervisor
  • einem Arzt mit ärztlicher Ausbildung in Psychiatrie und Psychotherapie