| WELCHE PRÜFUNGEN MÜSSEN ABSOLVIERT WERDEN? 1. Interne Zwischenprüfung Zur Klärung fachlicher Voraussetzungen der einzelnen AusbildungskandidatIinnen ist eine interne Zwischenprüfung vorgesehen. Die Zwischenprüfung findet im Rahmen einer Veranstaltung nach dem ersten Drittel der Theoretischen Ausbildung statt. Details hierzu sind in der "Prüfungsordnung für die interne Zwischenprüfung" des CIP Bamberg festgelegt. Eine erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die eigenständige Durchführung von Behandlungen unter Supervision an einer der Ambulanzen oder Lehrpraxen des CIP Bamberg. 2. Abschlussprüfung 2.1 Antrag auf Zulassung zur Prüfung bei der zuständigen Landesbehörde Die staatliche Prüfung findet pro Jahr an zwei Prüfungsterminen (Frühjahr und Herbst) statt. Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind mit den erforderlichen Unterlagen etwa 10 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin bei der Bezirksregierung Unterfranken einzureichen. Die mündliche Prüfung wird etwa drei Wochen nach der schriftlichen Prüfung durchgeführt. Es müssen folgende Nachweise vorliegen:
» www.impp.de |
2.2 Staatliche Prüfung bei der zuständigen Landesbehörde
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